Zur Haltung von Stören, welche eine Grösse von über einem Meter erreichen können, ist eine Haltebewilligung erforderlich. In Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Aquarien- und Terrarienvereine führen wir im Februar 2025 einen Kurs durch.
Kursteilnehmer erlangen den Sachkundenachweis für Wildtierhalter (konkret Störe) nach Art. 85 Abs. 3 TSchV.
Kursdatum: Samstag, 15. Februar 2025, 08.30 – ca. 15.30 Uhr (inkl. Pausen)